Diese
Berechnungen sind lediglich Beispiele. Sie
ersetzen weder eine steuerliche noch eine
rechtliche Beratung. Endgültige Feststellungen
bleiben dem Finanzamt vorbehalten. Für
Vollständigkeit und Richtigkeit kann
keine Haftung übernommen werden. Einkommensteuerberechnungen
wurden nach den Vorschriften des §9 EigZulG
bzw. des Steuersenkungsgesetzes 2001 (§§
32a, 52 EStG) berechnet.
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